CareLit Fachartikel

Muß der Austrittsgrund im Arbeitszeugnis bekanntgegeben werden?

Steffen, U. · Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 11 · S. 12 bis 13

Dokument
43467
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Steffen, U.
Ausgabe
Heft 11 / 1997
Jahrgang 6
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 1997-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In dem Fallbeispiel geht es um die Frage, ob der Arbeitnehmer verlangen kann, daß er auf eigenen Wunsch wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen geht. Der Autor weist auf den Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses hin, legt die Unterschiede zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis dar und geht dann auf den beschriebenen Fall ein.

Schlagworte

ARBEITSZEUGNIS RECHTSWESEN RECHT ARBEITSRECHT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSPLATZ LEISTUNG FÜHRUNG ES BEURTEILUNG ABFÜHRMITTEL Häusliche Pflege Hannover