CareLit Fachartikel
Fallstricke des Erbrechts: Und nach mir die Sintflut. ..
Freye, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
434696
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D ie gesetzliche Erbfolge ist klar geregelt. Ausgehend von der prinzipiellen Erbfähigkeit: „Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt“, ist die Erbfolge unterteilt in die Ordnungen verschiedenen Ranges. Ausgangspunkt ist derjenige, der vererbt – im Juristendeutsch der „Erblasser“. In erster Ordnung erbberechtigt sind die Abkömmlinge (erst die Kinder, dann die Enkel und so weiter) des Erblassers. Die Erben der zweiten Ordnung treten dann auf den Plan, wenn keine Erben der ersten
Schlagworte
Erbrecht
Erbfolge
Erblasser
Pflichtteil
Testament
Erbengemeinschaft
Vermögen
gesetzliche Erbfolge
Vorerbe
Nacherbe
Zugewinnausgleich
Erben
Inheritance
Wills
Heirs
Estate