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Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
434697
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Pflichtteil – Anrecht und taktisches Mittel Die Zeiten, in denen der vermögende Vater mit drohender Gebärde oder hämischem Grinsen eine Enterbung in Erwägung ziehen konnte, sind im Normalfall vorbei. Er kann reduzieren, aber nicht gänzlich streichen. Der sogenannte Pflichtteil umfaßt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteil fordern können aber nur nächste Angehörige: Kinder, Ehegatte und Eltern. Beispiel 3: Die Familie besteht aus den Eltern und den Kindern A und
Schlagworte
Pflichtteil
Erbrecht
Erbengemeinschaft
Testament
Ehegatte
gesetzlicher Erbteil
Vermögen
Spende
gemeinnützige Einrichtung
Bestattung
Inheritance
Wills
Testamentary Trusts
Estate Planning
Family Relations
Legal Capacity