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Spender nicht benachteiligt

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
434698
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 5 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Pflichtteil – Anrecht und taktisches Mittel Die Zeiten, in denen der vermögende Vater mit drohender Gebärde oder hämischem Grinsen eine Enterbung in Erwägung ziehen konnte, sind im Normalfall vorbei. Er kann reduzieren, aber nicht gänzlich streichen. Der sogenannte Pflichtteil umfaßt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteil fordern können aber nur nächste Angehörige: Kinder, Ehegatte und Eltern. Beispiel 3: Die Familie besteht aus den Eltern und den Kindern A und

Schlagworte

Pflichtteil Erbrecht Testament Erbengemeinschaft Ehegatte Gemeinnützigkeit Spende Steuerrecht Vermögen Nachlass Inheritance Wills Spouses Charitable Contributions Tax Deductions Estate Planning