CareLit Fachartikel
Spender nicht benachteiligt
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Dokument
434698
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Pflichtteil – Anrecht und taktisches Mittel Die Zeiten, in denen der vermögende Vater mit drohender Gebärde oder hämischem Grinsen eine Enterbung in Erwägung ziehen konnte, sind im Normalfall vorbei. Er kann reduzieren, aber nicht gänzlich streichen. Der sogenannte Pflichtteil umfaßt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Den Pflichtteil fordern können aber nur nächste Angehörige: Kinder, Ehegatte und Eltern. Beispiel 3: Die Familie besteht aus den Eltern und den Kindern A und
Schlagworte
Pflichtteil
Erbrecht
Testament
Erbengemeinschaft
Ehegatte
Gemeinnützigkeit
Spende
Steuerrecht
Vermögen
Nachlass
Inheritance
Wills
Spouses
Charitable Contributions
Tax Deductions
Estate Planning