CareLit Fachartikel
Werbung der Krankenkassen: Schadenersatzansprüche bei unzulässigen Aktionen
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
434796
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-222 (70) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 4, 29. Januar 1999 Die Krankenkassen sind im Interesse der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 4 Abs. 3 SGB V). Damit korrespondiert eine Pflicht zur Unterlassung von Tätigkeiten, die dem vorgegebenen Handlungsziel zuwiderlaufen. Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger
Schlagworte
Krankenkassen
Werbung
Schadenersatzansprüche
unzulässige Aktionen
gesetzliche Krankenversicherung
Kooperationspflicht
Health Insurance
Advertising
Legal Liability
Drug Approval
Social Insurance
Competition
Deutsches Ärzteblatt