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Urteil: Kassen müssen Festbeträge aufheben
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
434848
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Urteil: Kassen müssen Festbeträge aufheben DÜSSELDORF. Das Landgericht Düsseldorf hat den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) per einstweiliger Verfügung untersagt, die Festbeträge für morphinhaltige Arzneimittel der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) aufrechtzuerhalten. Geklagt hatte ein mittelständisches Pharmaunternehmen, weil es Umsatzeinbußen von jährlich rund 6, 7 Millionen DM befürchtete.
Schlagworte
Kassen
Festbeträge
morphinhaltige Arzneimittel
Gesetzliche Krankenversicherung
Gericht
Sterbehilfe
Medizinische Versorgung
Modellstudiengang
Approbationsordnung
Gebührenordnung
Arzneimittelhersteller
Kongress
Drug Costs
Health Insurance
Legal Issues
Palliative Care