CareLit Fachartikel
Gebührenordnung Ost angepaßt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
434850
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Urteil: Kassen müssen Festbeträge aufheben DÜSSELDORF. Das Landgericht Düsseldorf hat den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) per einstweiliger Verfügung untersagt, die Festbeträge für morphinhaltige Arzneimittel der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) aufrechtzuerhalten. Geklagt hatte ein mittelständisches Pharmaunternehmen, weil es Umsatzeinbußen von jährlich rund 6, 7 Millionen DM befürchtete.
Schlagworte
Gebührenordnung
Ärzte
Vergütung
Arzneimittel
Festbeträge
Sterbehilfe
medizinische Versorgung
Modellstudiengang
Approbationsordnung
Gesundheit
Kassen
Arzneimittelhersteller
Health Care Costs
Drug Costs
Medical Education
Physician's Practice Patterns