Deutsches Zentralregister für kindliche Hörstörungen: Bilanz nach den ersten zwei Jahren
Gross, M.; Finckh-Krämer, U.; Spormann-Lagodzinski, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Deutsche Zentralregister für kindliche Hörstörungen wurde im April 1996 eingerichtet, um Informationen zu dauerhaften Hörstörungen im Kindesalter bundesweit zu sammeln. Alle audiologisch tätigen Fachkräfte sind verpflichtet, jedes betroffene Kind zu melden, um eine umfassende Erfassung der Hörgeschädigten in Deutschland zu gewährleisten. Durch die Beantwortung spezifischer Detailfragen kann ein differenziertes Bild der Hörstörungen im Kindesalter erstellt werden. Das Verfahren wurde von allen Landesdatenschutzbeauftragten geprüft, um den Datenschutz zu gewährleisten. Die Bilanz nach zwei