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Abtreibungsrecht in Bayern: Mit dem Bundesrecht nicht vereinbar

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
435475
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 45 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ie Einnahmen aus Abtreibungen dürfen dem Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz zufolge ein Viertel der Gesamteinnahmen der jeweiligen Praxiseinnahmen nicht übersteigen. Mit dieser Regelung wollte der Freistaat reine Abtreibungspraxen und -kliniken verhindern. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 27. Oktober die Passagen für nichtig, weil der Bund den Komplex „Schwangerschaftsabbruch“ bereits umfassend geregelt habe. Das gelte auch für diejenigen Bereiche, in denen der Bund bewußt von

Schlagworte

Abtreibungsrecht Bayern Bundesverfassungsgericht Schwangerschaftsabbruch Gynäkologen ärztliche Betreuung Lebensschutz Verfassungsbeschwerde Abortion Induced Legal Issues Medical Ethics Health Policy Women's Health Deutsches Ärzteblatt