CareLit Fachartikel
Abtreibungsrecht in Bayern: Mit dem Bundesrecht nicht vereinbar
Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
435475
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ie Einnahmen aus Abtreibungen dürfen dem Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz zufolge ein Viertel der Gesamteinnahmen der jeweiligen Praxiseinnahmen nicht übersteigen. Mit dieser Regelung wollte der Freistaat reine Abtreibungspraxen und -kliniken verhindern. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 27. Oktober die Passagen für nichtig, weil der Bund den Komplex „Schwangerschaftsabbruch“ bereits umfassend geregelt habe. Das gelte auch für diejenigen Bereiche, in denen der Bund bewußt von
Schlagworte
Abtreibungsrecht
Bayern
Bundesverfassungsgericht
Schwangerschaftsabbruch
Gynäkologen
ärztliche Betreuung
Lebensschutz
Verfassungsbeschwerde
Abortion
Induced
Legal Issues
Medical Ethics
Health Policy
Women's Health
Deutsches Ärzteblatt