CareLit Fachartikel
Krankenhäuser: Aktive Mitsprache bei der Planung
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
435555
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
as Land Nordrhein-Westfalen behält auch nach dem Regierungsentwurf für ein neues Krankenhausgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHG NW) die Planungsverantwortung für alle drei Teile des Krankenhausplanes des Landes. Das Land hat die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser und stellt die Umsetzung der Planungsvorgaben unter den behördlichen Genehmigungsvorbehalt (durch die Regierungspräsidenten). Die Beibehaltung der Letztverantwortung des Landes bei der Sicherstellung der Krankenhausversorgung
Schlagworte
Krankenhausgesetz
Nordrhein-Westfalen
Planung
Ärztekammer
Mitspracherecht
Qualitätssicherung
Kooperation
Gesundheitsberufe
Strukturplanung
Pauschalförderung
Hospitals
Health Planning
Health Policy
Quality Assurance
Health Care
Professional Competence