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Absicherung der Berufsunfähigkeit ist für viele immer wichtiger
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
435599
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vom Jahr 2000 an wird es nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) geben. Das ergibt sich aus dem „Rentenreformgesetz 1999“. Künftig werden Ausbildung und Beruf nicht mehr berücksichtigt; einem Ingenieur wird gegebenenfalls zugemutet, als Gärtner zu arbeiten, einem Oberarzt, der als Orthopäde operiert hat, sitzend Gutachten zu erstellen. Wer unter diesen Voraussetzungen sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht – wie bisher – eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente),
Schlagworte
Berufsunfähigkeit
EM-Rente
BU-Rente
private Versicherung
Altersrente
Zusatzversicherung
Invalidität
Unfallversicherung
Pflegerente
Versicherungsschutz
Disability Insurance
Disability Evaluation
Insurance
Health
Life
Accident