CareLit Fachartikel
Neue Unfallversicherung
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
435601
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vom Jahr 2000 an wird es nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) geben. Das ergibt sich aus dem „Rentenreformgesetz 1999“. Künftig werden Ausbildung und Beruf nicht mehr berücksichtigt; einem Ingenieur wird gegebenenfalls zugemutet, als Gärtner zu arbeiten, einem Oberarzt, der als Orthopäde operiert hat, sitzend Gutachten zu erstellen. Wer unter diesen Voraussetzungen sechs oder mehr Stunden am Tag tätig sein kann, erhält nicht – wie bisher – eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente),
Schlagworte
Unfallversicherung
Erwerbsminderungsrente
Berufsunfähigkeit
private Versicherung
Sofortrente
Pflegebedürftigkeit
Insurance
Disability Insurance
Accidental Injuries
Aged
Health Insurance
Social Security
Deutsches Ärzteblatt