CareLit Fachartikel
Aufsichtsanordnung des Bundesministeriums für Gesundheit: Informationsbroschüre zur Neuregelung beim Zahnersatz
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
435764
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Privilegierungswirkung des Art. 33 § 3 Abs. 1 Satz 1 GSG, wonach ein Arzt ungeachtet von Zulassungsbeschränkungen zugelassen werden konnte, kommt nur solchen Anträgen zugute, die nach den Vorschriften der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) wirksam gestellt worden sind. Der Kläger, der zu keinem Zeitpunkt als Assistent oder Vertreter in einer vertragsärztlichen Praxis tätig war, konnte nicht die Ableistung einer einjährigen Vorbereitungszeit nachweisen. In der bis zum 31.
Schlagworte
Aufsichtsanordnung
Bundesministerium für Gesundheit
Zahnersatz
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Vertragsärzte
Zulassungsbeschränkungen
Sozialgericht
Rechtsauffassung
Health Policy
Dental Care
Health Services Accessibility
Health Care Reform
Social Justice
Legal Issues
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