CareLit Fachartikel
Krankenkassen dürfen keine Arzneilisten verbreiten
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
435807
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Krankenkassen dürfen keine Arzneilisten verbreiten DÜSSELDORF. Gesetzliche Krankenkassen dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf keine Arzneimittellisten mit umstrittenen Medikamenten oder Substitutionsempfehlungen verbreiten. Durch die Veröffentlichung im Arzneiverordnungsreport 1997 würde der kartellwidrige Versuch unternommen, den Arneimittelmarkt zu steuern. Die Liste stelle eine Empfehlung dar, die Ärzte und Krankenhäuser beeinflussen könnte, auf
Schlagworte
Krankenkassen
Arzneilisten
Arzneimittel
Krankenhaus
Patienten
AIDS-Prävention
Gesundheitswissenschaften
WHO
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Drug Lists
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Patients