CareLit Fachartikel
Urteile in „Rechtsreport“
DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Dokument
435942
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einwilligung des Betreuers bei Einwilligungsunfähigkeit des betroffenen Patienten zu einem Behandlungsabbruch bedarf der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 BGB analog. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung, daß die ärztliche Maßnahme in einem Behandlungsabbruch besteht und der Sterbevorgang noch nicht unmittelbar eingesetzt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat das Vormundschaftsgericht mit seinem Beschluß verpflichtet, über den Antrag der Betreuerin nach
Schlagworte
Einwilligung
Behandlungsabbruch
Vormundschaftsgericht
Genehmigung
Koma
Lebensschutz
Patientenverfügung
Hirninfarkt
Sondennahrung
mutmaßlicher Wille
Consent
Treatment Refusal
Guardianship
Patient Rights
Terminal Care
Brain Ischemia