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Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1998 die folgenden Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung beschlossen: Richtlinien des Bund…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Dokument
436121
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 26 Abs. 2 i. V. m. § 92 Abs. 1 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossenen Richtlinien bestimmen das Nähere über die den gesetzlichen Erfordernissen des § 26 SGB V entsprechenden ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen nach Vollendung des 10. Lebensjahres. 1. Zielsetzung Ziel der vorliegenden Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die
Schlagworte
Jugendgesundheitsuntersuchung
Früherkennung
Gesundheitsrisiken
psychische Gesundheit
Verhaltensauffälligkeiten
Anamnese
körperliche Untersuchung
Impfstatus
Adolescent Health
Health Screening
Early Diagnosis
Risk Factors
Mental Health
Preventive Health Services
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