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Vereinbarung zur Ausgabe von Krankenversichertenkarten durch Kostenträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand: 3. Juni 1998)

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 36 · S. 1 bis 1

Dokument
436285
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 36 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

nächste Vierteljahr zurückgestellt werden. Im übrigen werden auf verspätet eingehende Abrechnungen die bei der KV geltenden Ordnungsvorschriften auf den Vertragsarzt angewendet. “ Abs. 4: „Die KV stellt die Abrechnungen rechnerisch und sachlich richtig. “ Abs. 5: „Eine Zuzahlung über die vertraglich vereinbarten Vergütungssätze hinaus darf der Vertragsarzt von den A-Mitgliedern oder ihren mitversicherten Angehörigen nicht verlangen. “ 4) § 13 erhält folgende Fassung: Abs. 1: „Die PBeaKK zahlt an

Schlagworte

Krankenversichertenkarten Kostenträger Kassenärztliche Bundesvereinigung Vertragsärzte Abrechnung Honorare Datenschutz Genehmigungsprozedere Zuzahlung Verwaltungskosten technische Anforderungen Inkrafttreten Health Insurance Health Care Costs Health Care Reform Health Policy