CareLit Fachartikel
Privathaftpflicht: Vorsicht bei Kindern bis zu sieben Jahren
rco; Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
436366
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
K inder genießen im deutschen Rechtssystem einen besonderen Schutz. Erst wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben, können sie für ihre Taten haftbar gemacht werden. In welchem Umfang das möglich ist, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit und den Vorkommnissen im Einzelfall ab. Wer durch ein Kind unter acht Jahren geschädigt wird, kann versuchen, die Eltern oder andere Verantwortliche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung zu ziehen. Denn nur, wenn diese verletzt worden ist,
Schlagworte
Privathaftpflicht
Kinder
Aufsichtspflicht
Haftung
Versicherung
Nothilfe-Ausweis
Child
Liability
Insurance
Child Welfare
Child Health
Deutsches Ärzteblatt