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Privathaftpflicht: Vorsicht bei Kindern bis zu sieben Jahren

rco; Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 34 · S. 1 bis 1

Dokument
436366
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco; Rieser, S.
Ausgabe
Heft 34 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

K inder genießen im deutschen Rechtssystem einen besonderen Schutz. Erst wenn sie das siebte Lebensjahr vollendet haben, können sie für ihre Taten haftbar gemacht werden. In welchem Umfang das möglich ist, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit und den Vorkommnissen im Einzelfall ab. Wer durch ein Kind unter acht Jahren geschädigt wird, kann versuchen, die Eltern oder andere Verantwortliche wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung zu ziehen. Denn nur, wenn diese verletzt worden ist,

Schlagworte

Privathaftpflicht Kinder Aufsichtspflicht Haftung Versicherung Nothilfe-Ausweis Child Liability Insurance Child Welfare Child Health Deutsches Ärzteblatt