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Freie Berufe: Mehr Ausbildungsplätze
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
436434
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-1873 Seite eins Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 31 – 32, 3. August 1998 (1) Sterbehilfe Der (mutmaßliche) Wille des Patienten A ktive Euthanasie ist in Deutschland verboten. Daran ändert auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main vom 20. Juli nichts. Es geht bei der Entscheidung allerdings „nicht um lediglich passive Sterbehilfe, sondern um den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme und damit um, Hilfe zum Sterben‘“, wenn dies dem zuvor geäußerten oder mutmaßlichen Willen
Schlagworte
Sterbehilfe
aktive Euthanasie
Patientenwille
Selbstbestimmung
Sondenernährung
Freie Berufe
Ausbildungsplätze
Bundesärztekammer
Lebensschutz
Patientenverfügung
Euthanasia
Patient Rights
Self Determination
Feeding
Professional Practice
Employment