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Sommerfeste: Oft reicht die Privathaftpflicht
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
436516
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
W er im Sommer Feste feiert, braucht Versicherungen. Denn wenn bei einem Malheur dem Organisator ein Mitverschulden nachgewiesen wird, können sich die Geschädigten an ihn halten. Wenn Wege nicht richtig gesichert sind oder die Flamme vom Grill übergreift, sind Personenund Sachschäden ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung – wenn das Fest privat organisiert ist. Da die Grenzen aber fließend sind und ein Fest auch ohne Eintrittsgeld professionellen Anstrich haben kann, sollten
Schlagworte
Sommerfeste
Privathaftpflicht
Versicherung
Sachschäden
Personen
Unfallschäden
Au-pair
Risikolebensversicherung
Finanzierung
Pflegebedürftigkeit
Insurance
Liability
Accidents
Personal Injury
Risk Assessment
Health Insurance