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Berufsrechtliches Vergehen: Auch eine Tätigkeit im Vorstand einer Ärztekammer ist ärztliche Berufsausübung

BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
436583
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 30 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Ein Vorstandsmitglied einer Ärztekammer kann für seine Verhaltensweise, die im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Kammerfunktion steht, berufsrechtlich belangt werden. In erster Instanz hatte das ärztliche Berufsgericht ein berufsgerichtliches Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied einer Ärztekammer mit der Begründung abgelehnt, der Beschuldigte habe in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied und nicht in ärztlicher Berufsausübung gehandelt. Dieser hatte ein ihm zugegangenes Schreiben einer

Schlagworte

Berufsrecht Ärztekammer Vorstandsmitglied Berufsausübung berufsrechtliches Verfahren Heilberufe Berufspflichten Strafvorschriften Professional Misconduct Medical Staff Committees Medical Ethics Professional Practice Medical Licensure Medical Malpractice Deutsches Ärzteblatt