CareLit Fachartikel
Berufsrechtliches Vergehen: Auch eine Tätigkeit im Vorstand einer Ärztekammer ist ärztliche Berufsausübung
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
436583
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Vorstandsmitglied einer Ärztekammer kann für seine Verhaltensweise, die im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Kammerfunktion steht, berufsrechtlich belangt werden. In erster Instanz hatte das ärztliche Berufsgericht ein berufsgerichtliches Verfahren gegen ein Vorstandsmitglied einer Ärztekammer mit der Begründung abgelehnt, der Beschuldigte habe in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied und nicht in ärztlicher Berufsausübung gehandelt. Dieser hatte ein ihm zugegangenes Schreiben einer
Schlagworte
Berufsrecht
Ärztekammer
Vorstandsmitglied
Berufsausübung
berufsrechtliches Verfahren
Heilberufe
Berufspflichten
Strafvorschriften
Professional Misconduct
Medical Staff Committees
Medical Ethics
Professional Practice
Medical Licensure
Medical Malpractice
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