CareLit Fachartikel
Versandhandel mit: Arzneimitteln verboten
im · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
436618
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Versandhandel mit Arzneimitteln verboten BONN. Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln wird gesetzlich verboten. Diese Medikamente dürfen berufsoder gewerbsmäßig nur in Apotheken abgegeben werden. Das regelt die 8. Novelle zum Arzneimittelgesetz (AMG), die der Bundestag Mitte Juni beschlossen hat. Die Zustimmung des Bundesrates wird erwartet. Darüber hinaus wird festgelegt, daß eine unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte über die
Schlagworte
Versandhandel
Arzneimittel
Apotheken
Gesetz
Ethikkommission
Genitalverstümmelung
Menschenrechtsverletzung
Allgemeinmedizin
Weiterbildung
Arbeitszeitgesetz
Luftqualität
Ozonbelastung
Drug Delivery Systems
Drug Regulation
Ethics
Medical