CareLit Fachartikel
Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz: Wie lange Kinder mitversichert sind
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
436664
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die meisten Eltern haben eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen, die für Schäden aufkommt, die sie selbst – oder aber ihre Kinder – angerichtet haben. Das kann der Ball in Nachbars Scheibe ebenso sein wie ein mißglücktes Spiel mit Pfeil und Bogen. Diese Privathaftpflicht-Versicherung schließt unverheiratete Kinder so lange ein, wie sie noch nicht volljährig sind. Ab „18“ muß man sich also selbst um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Oft bleiben allerdings volljährige Kinder noch
Schlagworte
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kinder
Berufsausbildung
Volljährigkeit
Mitversicherung
Wehrpflicht
Zivildienst
Versicherungsschutz
Insurance
Liability Insurance
Health Insurance
Child
Education
Legal Protection