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Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz: Wie lange Kinder mitversichert sind

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
436664
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 28 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die meisten Eltern haben eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen, die für Schäden aufkommt, die sie selbst – oder aber ihre Kinder – angerichtet haben. Das kann der Ball in Nachbars Scheibe ebenso sein wie ein mißglücktes Spiel mit Pfeil und Bogen. Diese Privathaftpflicht-Versicherung schließt unverheiratete Kinder so lange ein, wie sie noch nicht volljährig sind. Ab „18“ muß man sich also selbst um eine Haftpflichtversicherung kümmern. Oft bleiben allerdings volljährige Kinder noch

Schlagworte

Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Rechtsschutzversicherung Kinder Berufsausbildung Volljährigkeit Mitversicherung Wehrpflicht Zivildienst Versicherungsschutz Insurance Liability Insurance Health Insurance Child Education Legal Protection