CareLit Fachartikel
Sieg der Vernunft
Friebel, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Dokument
436781
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
er Bundestag hat im Juni 1997 im 2. GKV-Neuordnungsgesetz geregelt, daß bei der Zulassung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wissenschaftliche Erkenntnisse „in der jeweiligen Therapierichtung“ berücksichtigt werden müssen. Damit ist die Annahme verbunden, daß künftig die Vertreter „der jeweiligen Therapierichtungen“ selbst bestimmen können, was sinnvoll und nützlich ist (1). Dieses Verfahren wird seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes von 1976 für die besonderen
Schlagworte
Arzneimittel
besondere Therapierichtungen
Phytotherapie
Homöopathie
anthroposophische Therapie
Verordnungsanteil
Binnenanerkennung
Vertragsärzte
Gesundheitswesen
Arzneimittelgesetz
Drug Approval
Homeopathy
Phytotherapy
Anthroposophic Medicine
Health Care Costs
Drug Utilization