CareLit Fachartikel
Am 31 Dezember droht Verjährung
Steffen, U. · Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 12 · S. 12 bis 13
Dokument
43691
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die regelmäßige Verjährung beträgt 30 Jahre. Ambulante Pflegeleistungen verjähren in der Regel in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also am 31. Dezember, 24.00 Uhr. Die Verjährung kann durch fristgemäße Einreichung einer Klage oder eines Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheids gehemmt werden.
Schlagworte
AMBULANTE PFLEGE
PRIVAT
KRANKENPFLEGE
AMBULANTE
RECHT
LEISTUNG
GETRÄNKE
WOHNUNG
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
ZAHNÄRZTE
ZAHNTECHNIKER
ES
GEWALT
SCHREIBEN
TEXTVERARBEITUNG