CareLit Fachartikel

Am 31 Dezember droht Verjährung

Steffen, U. · Häusliche Pflege, Hannover · 1997 · Heft 12 · S. 12 bis 13

Dokument
43691
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Steffen, U.
Ausgabe
Heft 12 / 1997
Jahrgang 6
Seiten
12 bis 13
Erschienen: 1997-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Die regelmäßige Verjährung beträgt 30 Jahre. Ambulante Pflegeleistungen verjähren in der Regel in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also am 31. Dezember, 24.00 Uhr. Die Verjährung kann durch fristgemäße Einreichung einer Klage oder eines Antrags auf Erlaß eines Mahnbescheids gehemmt werden.

Schlagworte

AMBULANTE PFLEGE PRIVAT KRANKENPFLEGE AMBULANTE RECHT LEISTUNG GETRÄNKE WOHNUNG PERSONEN KRANKENHÄUSER ZAHNÄRZTE ZAHNTECHNIKER ES GEWALT SCHREIBEN TEXTVERARBEITUNG