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Lebensund Unfallversicherung: Genaue Bezeichnung sichert den Bezug

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 24 · S. 1 bis 1

Dokument
436966
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 24 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Schon im Antrag sollte jeder Versicherte eindeutig den Bezugsberechtigten angeben, der bei seinem Tod die Leistung aus Lebensoder Unfallversicherung bekommen soll. Diese Regelung ist vor allem in der Lebensversicherung bei vorzeitigem Tod des Versicherten besonders wichtig, da andernfalls das Geld einfach zum Nachlaß gehört. Gleiches gilt auch in der Unfallversicherung für TodesfallLeistungen. Dagegen wird ein in der Police festgelegtes Bezugsrecht auch durch eine anderslautende

Schlagworte

Lebensversicherung Unfallversicherung Bezugsberechtigter Auszahlung Scheidung Erbschein Life Insurance Accident Insurance Beneficiary Inheritance Legal Proceedings Insurance Deutsches Ärzteblatt