CareLit Fachartikel
Rechtsschutz wird teurer
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Dokument
436967
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon im Antrag sollte jeder Versicherte eindeutig den Bezugsberechtigten angeben, der bei seinem Tod die Leistung aus Lebensoder Unfallversicherung bekommen soll. Diese Regelung ist vor allem in der Lebensversicherung bei vorzeitigem Tod des Versicherten besonders wichtig, da andernfalls das Geld einfach zum Nachlaß gehört. Gleiches gilt auch in der Unfallversicherung für TodesfallLeistungen. Dagegen wird ein in der Police festgelegtes Bezugsrecht auch durch eine anderslautende
Schlagworte
Rechtsschutz
Versicherung
Bezugsrecht
Lebensversicherung
Unfallversicherung
Gerichts- und Anwaltskosten
Prämien
Justizmitteilungsgesetz
Gebührenordnung
Verfassungswidrigkeit
Insurance
Legal Services
Life
Accident
Legal Fees
Judicial Review