Denkanstöße zur Qualitätssicherung Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen
Grieshaber, U. · Forum Sozialstation, Rheinbach · 1997 · Heft 12 · S. 14 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für mehr Verbraucherschutz und Kundenorientierung in der ambulanten Pflege haben sich die TeilnehmerInnen einer Fachtagung zur Qualitätssicherung ausgesprochen, zu der das nordrhein-westfälische Sozialministerium Mitte November nach Köln eingeladen hatte. Einigkeit herrschte unter den Experten weitgehend darüber, die Pflegedienste zu verpflichtet, mit ihren Kunden einen Pflegevertrag abzuschließen. Sollte der Landespflegeausschuß dieser Empfehlung folgen, wäre Nordrhein- Westfalen nach Baden-Württemberg und Thüringen das dritte Land, das den Abschluß eines Pflegevortrags vorschreibt.