CareLit Fachartikel
Berufskrankheiten: Pflichtwissen für jeden Arzt
Drexler, H.; Brandenburg, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Dokument
437147
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
at ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, daß bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muß er dies dem Träger der Unfallversicherung oder den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen unverzüglich anzeigen (§ 202 SGB VII). Der Arzt muß den Patienten über den Inhalt der Anzeige unterrichten und ihm den Unfallversicherungsträger oder die staatliche Arbeitsschutzstelle nennen, der die Anzeige zugeleitet wird. Einwilligung des Patienten ist nicht notwendig Die
Schlagworte
Berufskrankheiten
Anzeigepflicht
SGB VII
Unfallversicherung
ärztliche Schweigepflicht
medizinischer Arbeitsschutz
Berufskrankheitenverordnung
Gesundheitsdienst
Prävention
Versicherungsfälle
Occupational Diseases
Medical Malpractice
Workers' Compensation
Occupational Health
Occupational Safety
Patient Consent