CareLit Fachartikel

Berufskrankheiten: Pflichtwissen für jeden Arzt

Drexler, H.; Brandenburg, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
437147
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Drexler, H.; Brandenburg, S.
Ausgabe
Heft 21 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

at ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, daß bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muß er dies dem Träger der Unfallversicherung oder den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen unverzüglich anzeigen (§ 202 SGB VII). Der Arzt muß den Patienten über den Inhalt der Anzeige unterrichten und ihm den Unfallversicherungsträger oder die staatliche Arbeitsschutzstelle nennen, der die Anzeige zugeleitet wird. Einwilligung des Patienten ist nicht notwendig Die

Schlagworte

Berufskrankheiten Anzeigepflicht SGB VII Unfallversicherung ärztliche Schweigepflicht medizinischer Arbeitsschutz Berufskrankheitenverordnung Gesundheitsdienst Prävention Versicherungsfälle Occupational Diseases Medical Malpractice Workers' Compensation Occupational Health Occupational Safety Patient Consent