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Altersgrenze verfassungsgerecht: .. . Erlöschen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
437250
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Normen, die das Erlöschen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres regeln (§ 95 Abs. 7 SGB V in der Form des GSG), sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem vielbeachteten und kritisch diskutierten Beschluß zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Altersgrenze (68 Jahre) nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätten. Nach § 95 Abs. 7 SGB V endet die Zulassung vom
Schlagworte
Altersgrenze
Zulassung
vertragsärztliche Versorgung
Bundesverfassungsgericht
Gesundheitsschutz
Leistungsfähigkeit
Gesetzgeber
Eigentumsschutz
Age Factors
Health Care Reform
Health Policy
Legal Aspects
Physician's Role
Public Health
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