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Altersgrenze verfassungsgerecht: .. . Erlöschen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres

BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
437250
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 20 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Normen, die das Erlöschen der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Vollendung des 68. Lebensjahres regeln (§ 95 Abs. 7 SGB V in der Form des GSG), sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem vielbeachteten und kritisch diskutierten Beschluß zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Altersgrenze (68 Jahre) nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätten. Nach § 95 Abs. 7 SGB V endet die Zulassung vom

Schlagworte

Altersgrenze Zulassung vertragsärztliche Versorgung Bundesverfassungsgericht Gesundheitsschutz Leistungsfähigkeit Gesetzgeber Eigentumsschutz Age Factors Health Care Reform Health Policy Legal Aspects Physician's Role Public Health Deutsches Ärzteblatt