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WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 19 · S. 1 bis 1

Dokument
437348
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 19 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Z wischen dem Krankenhausträger als Ausbildungsstätte und dem AiP wird ein arbeitsrechtlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der AiP ist also Arbeitnehmer. Ärzte im Praktikum werden aufgrund einer besonderen Erlaubnis tätig, die sie zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs unter der Aufsicht eines approbierten Arztes berechtigt. Ein AiP hat deshalb auch die Rechte und Pflichten eines Arztes. In der Berufsordnung wird dies so formuliert: Ärzte im Praktikum sollen die ihnen

Schlagworte

AiP Haftung Behandlungsvertrag Freistellungsanspruch Berufshaftpflichtversicherung Rentenberechnungsprogramm Internship Liability Medical Malpractice Insurance Medical Education Health Insurance Deutsches Ärzteblatt