CareLit Fachartikel
Umfang des Versicherungsschutzes: Die Haftpflicht für Ärzte im Praktikum
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Dokument
437349
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Z wischen dem Krankenhausträger als Ausbildungsstätte und dem AiP wird ein arbeitsrechtlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Der AiP ist also Arbeitnehmer. Ärzte im Praktikum werden aufgrund einer besonderen Erlaubnis tätig, die sie zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs unter der Aufsicht eines approbierten Arztes berechtigt. Ein AiP hat deshalb auch die Rechte und Pflichten eines Arztes. In der Berufsordnung wird dies so formuliert: Ärzte im Praktikum sollen die ihnen
Schlagworte
Haftpflicht
Ärzte im Praktikum
Ausbildungsvertrag
Behandlungsvertrag
unerlaubte Handlung
Freistellungsanspruch
Versicherungsschutz
Schadenersatz
Liability
Medical Education
Medical Errors
Professional Misconduct
Insurance
Malpractice
Deutsches Ärzteblatt