CareLit Fachartikel

Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin: Einheitlicher Mindestschutz

Taupitz, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
437382
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Taupitz, J.
Ausgabe
Heft 18 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

as Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates, das bisher von 22 der 40 Mitgliedstaaten des Europarates unterzeichnet wurde, ist in Deutschland nach wie vor heftig umstritten. Es wird vor allem befürchtet, daß das Übereinkommen für das deutsche Recht erhebliche Rückschritte im Schutz der Patienten und Probanden zur Folge habe. Bei näherem Zusehen zeigt sich allerdings, daß diese Befürchtungen unbegründet sind. Ganz im Gegenteil würde das Übereinkommen die rechtliche Situation

Schlagworte

Menschenrechtsübereinkommen Biomedizin Mindestschutz Patientenrechte Forschung nichteinwilligungsfähige Personen Schutzbestimmungen Ethikkommission genetische Beratung Transplantationsgesetz Human Rights Biomedical Research Patient Rights Ethics Committees Genetic Counseling Transplantation