CareLit Fachartikel
Homebanking im Internet: Die Beweislast trägt nun die Bank
KBr · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
437400
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E iner der Pioniere auf dem Gebiet des Internet-Banking, die Raiffeisen-Volksbank eG Mainz, hat vor kurzem eine verbraucherfreundliche Neuerung eingeführt: Die Sonderbedingungen zur Nutzung von RVB Faktum Direkt – so heißt der Internet-Bankingservice des Bankinstituts (siehe Kasten) – beinhalten seit Januar 1998 eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Anwenders. Haftung ist nicht klar geregelt Bislang ist die Haftung der Kommunikationspartner bei online durchgeführten Bankgeschäften durch den
Schlagworte
Homebanking
Internet-Banking
Beweislast
HBCI
Bankgeschäfte
Verschlüsselung
digitale Signaturen
Sicherheitsmechanismen
Kundenrechte
Haftung
Banking
Internet
Security
Computer Security
Consumer Protection
Electronic Banking