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Homebanking im Internet: Die Beweislast trägt nun die Bank

KBr · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
437400
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
KBr
Ausgabe
Heft 18 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E iner der Pioniere auf dem Gebiet des Internet-Banking, die Raiffeisen-Volksbank eG Mainz, hat vor kurzem eine verbraucherfreundliche Neuerung eingeführt: Die Sonderbedingungen zur Nutzung von RVB Faktum Direkt – so heißt der Internet-Bankingservice des Bankinstituts (siehe Kasten) – beinhalten seit Januar 1998 eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Anwenders. Haftung ist nicht klar geregelt Bislang ist die Haftung der Kommunikationspartner bei online durchgeführten Bankgeschäften durch den

Schlagworte

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