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Stichtage: Schonfristen für Steuerzahltage

WS · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
437574
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WS
Ausgabe
Heft 16 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer als selbständiger Arzt die vorgeschriebenen Termine für die Zahlung seiner Steuern überschreitet, wird mit einem sogenannten Säumniszuschlag bestraft. Dieser beträgt pro angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent der auf volle 100 DM abgerundeten Steuer. Die Säumnis tritt mit dem Ablauf des Fälligkeitstages ein. Zahlungsfristen können jedoch nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. Immer wenn ein im Gesetz bezeichneter Fälligkeitstag auf einen solchen Tag fällt, verschiebt

Schlagworte

Steuer Säumniszuschlag Fälligkeitstag Schonfrist Schenkung Kapitalvermögen Freibetrag Vermögensübertragung Eigenheimförderung Steuerterminkalender Taxation Tax Delinquency Tax Exemption Capital Gains Family Real Estate