CareLit Fachartikel
Nachwuchs im Haus
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
437576
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer als selbständiger Arzt die vorgeschriebenen Termine für die Zahlung seiner Steuern überschreitet, wird mit einem sogenannten Säumniszuschlag bestraft. Dieser beträgt pro angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent der auf volle 100 DM abgerundeten Steuer. Die Säumnis tritt mit dem Ablauf des Fälligkeitstages ein. Zahlungsfristen können jedoch nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. Immer wenn ein im Gesetz bezeichneter Fälligkeitstag auf einen solchen Tag fällt, verschiebt
Schlagworte
Steuern
Säumniszuschlag
Fälligkeitstag
Schonfrist
Schenkung
Kapitalerträge
Freibeträge
Vermögensübertragung
Eigenheimförderung
Finanzgericht
Taxation
Tax Evasion
Tax Exemption
Tax Deduction
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