CareLit Fachartikel
Ärztelisten dürfen veröffentlicht werden
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
437621
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Ärztelisten dürfen veröffentlicht werden MÜNCHEN. Das Landgericht München hat entschieden, daß die vom Nachrichtenmagazin Focus veröffentlichte Ärzteliste weder gegen das ärztliche Werbeverbot noch gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Wie Focus mitteilte, heißt es in der Urteilsbegründung, daß es angesichts des Grundrechts der Pressefreiheit Focus nicht untersagt werden könne, „Personen aufzuführen, die sich in bestimmten Gebieten, hier den verschiedenen
Schlagworte
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