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Bankgeheimnis: Das Finanzamt darf bei Banken prüfen
PJ · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
437828
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
E in typischer Fall: Eine Ehe geht zu Bruch, die in Scheidung lebende Ehefrau möchte Auskünfte über die Depotwerte ihres NochEhemannes. „Keine Chance“ heißt es da beim kontoführenden Kreditinstitut, sofern nicht eine geltende Vollmacht vorgelegt werden kann. Wesentlich weniger kleinlich darf sich die Finanzbranche indes gegenüber den Finanzbehörden zeigen: Stirbt ein Kontooder Depotinhaber, dann ist das Institut immer dann zu einer standardisierten Meldung über die bestehenden
Schlagworte
Bankgeheimnis
Finanzamt
Auskunftsersuchen
Steuerpflichtiger
Kreditinstitute
Vermögenswerte
Abgabenordnung
Steuergeheimnis
Finanzbehörden
Depotwerte
Immobilien
Steuerermittlungsverfahren
Financial Disclosure
Taxation
Banks
Confidentiality