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Bankgeheimnis: Das Finanzamt darf bei Banken prüfen

PJ · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
437828
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
PJ
Ausgabe
Heft 13 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

E in typischer Fall: Eine Ehe geht zu Bruch, die in Scheidung lebende Ehefrau möchte Auskünfte über die Depotwerte ihres NochEhemannes. „Keine Chance“ heißt es da beim kontoführenden Kreditinstitut, sofern nicht eine geltende Vollmacht vorgelegt werden kann. Wesentlich weniger kleinlich darf sich die Finanzbranche indes gegenüber den Finanzbehörden zeigen: Stirbt ein Kontooder Depotinhaber, dann ist das Institut immer dann zu einer standardisierten Meldung über die bestehenden

Schlagworte

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