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Arzneimittelmarkt unbeeinflußt von erhöhter Zuzahlung

Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
438028
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Korzilius, H.
Ausgabe
Heft 10 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern BGH-Urteil: Honorare müssen vor Beginn der Behandlung klar sein KARLSRUHE. Wenn Zahnärzte für ihre Leistungen ein höheres Honorar berechnen wollen als in der Gebührenordnung vorgesehen, müssen sie den Betrag mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn genau vereinbaren. Verträge, wonach der Zahnarzt nach einer Behandlung die Gebühren einseitig bestimmen kann, sind unwirksam. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Februar in Karlsruhe die Revision eines

Schlagworte

Arzneimittelmarkt Zuzahlung Honorare Gebührenordnung Zahnarzt Selbstmedikation Apothekenmarkt Pflegeversicherung Bußgelder Hausärzte Sozialversicherung Reformen Drug Industry Drug Costs Health Care Costs Pharmaceutical Preparations