CareLit Fachartikel
Hausärzte: Trotz Leistungsverlagerungen kein Honoraranstieg
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
438029
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern BGH-Urteil: Honorare müssen vor Beginn der Behandlung klar sein KARLSRUHE. Wenn Zahnärzte für ihre Leistungen ein höheres Honorar berechnen wollen als in der Gebührenordnung vorgesehen, müssen sie den Betrag mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn genau vereinbaren. Verträge, wonach der Zahnarzt nach einer Behandlung die Gebühren einseitig bestimmen kann, sind unwirksam. Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte Februar in Karlsruhe die Revision eines
Schlagworte
Hausärzte
Honoraranstieg
Finanzmittel
ambulante Versorgung
Krankenhausbetten
AOK
Sozialversicherung
Zuzahlung
Arzneimittelmarkt
Pflegeversicherung
Primary Health Care
Health Care Costs
Health Care Reform
Social Insurance
Drug Costs
AIDS Vaccines