CareLit Fachartikel
Beitragsordnung der Ärztekammer: Pflicht zur Vorlage eines Einkommensteuerbescheides
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
438139
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Ärztekammer ist ermächtigt, in ihrer Beitragsordnung die für die Veranlagung erforderlichen Auskünfte über die persönlichen oder sachlichen Daten eines Kammermitgliedes zur Erhebung eines einkommensabhängigen Kammerbeitrages zu verlangen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Beitragsordnung mit der Begründung zurückgewiesen, die Erhebung der Daten über das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit diene einem
Schlagworte
Ärztekammer
Einkommensteuerbescheid
Kammerbeitrag
Verfassungsgerichtshof
Datenschutz
Wirtschaftlichkeitsgebot
Zulassung
Laborärzte
Vertragsarztrecht
Überweisungsvorbehalt
Medical Staff Committees
Income Tax
Medical Economics
Privacy
Health Care Reform
Professional Misconduct