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Beitragsordnung der Ärztekammer: Pflicht zur Vorlage eines Einkommensteuerbescheides

BE · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
438139
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 30
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Eine Ärztekammer ist ermächtigt, in ihrer Beitragsordnung die für die Veranlagung erforderlichen Auskünfte über die persönlichen oder sachlichen Daten eines Kammermitgliedes zur Erhebung eines einkommensabhängigen Kammerbeitrages zu verlangen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Beitragsordnung mit der Begründung zurückgewiesen, die Erhebung der Daten über das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit diene einem

Schlagworte

Ärztekammer Einkommensteuerbescheid Kammerbeitrag Verfassungsgerichtshof Datenschutz Wirtschaftlichkeitsgebot Zulassung Laborärzte Vertragsarztrecht Überweisungsvorbehalt Medical Staff Committees Income Tax Medical Economics Privacy Health Care Reform Professional Misconduct