CareLit Fachartikel
Kooperationsvertrag mit Ungarn abgeschlossen
EX · Deutsches Ärzteblatt · 1998 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
438259
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Ärztekammer für Qualitätssicherung zuständig MAINZ. Die Krankenhausgesellschaft RheinlandPfalz e. V. kann an den Ärzten vorbei keine Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus durchsetzen. In einem Brief an die Krankenhausgesellschaft weist Gesundheitsminister Florian Gerster (SPD) darauf hin, daß nach dem SGB V für die Prüfung aller geplanten Maßnahmen die Ärztekammern zuständig sind. Die derzeit im Land geltenden Verträge müßten geändert werden. Gerster lobt die
Schlagworte
Kooperationsvertrag
Ungarn
Gesundheitswesen
medizinische Wissenschaft
Qualitätssicherung
Schmerzklinik
Gebührenordnungen
Ärzte
Zahnärzte
interdisziplinär
Therapie
chronische Schmerzen
Health Services
International Cooperation
Quality Assurance
Pain Management