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Baunach, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
439194
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Baunach, H.
Ausgabe
Heft 45 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Befundbericht (Münchener Arztbrief) sollte immer in Kopie an den Patienten abgegeben werden. Dazu die Aufforderung, diesen in eine Sammelmappe abzulegen und diese Mappe zu jedem Arztbesuch mitzunehmen. Beim vereinbarten und nicht notfallmäßigen Arztbesuch müßte der Patient ohne diese Mappe ähnlich behandelt werden wie ein Autofahrer, der zur Hauptuntersuchung beim TÜV ohne Kfz-Papiere erscheint. Man könnte anheimstellen, die eventuell notwendigen Doppeluntersuchungen selbst zu bezahlen, die

Schlagworte

Befundbericht Patientenrechte Arztbesuch Anamnese Kurwesen Selbstbeteiligung Trinkkur Rationalisierung Gesundheitswesen Datenmanagement Patient Rights Medical Records Health Services Health Care Costs Therapeutics Osmosis