CareLit Fachartikel

Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
439259
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 45 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Protokollnotizen zu § 1 (Geltungsbereich) Angestellte ohne Lehrabschlußprüfung in der Tätigkeit von Arzthelferinnen, die am 1. April 1969 das 21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem Stichtage mindestens fünf Jahre als Arzthelferin tätig waren, werden den Arzthelferinnen gleichgestellt. Die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit sind bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. zu § 11 (Gehalt) Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 gilt für alle Arbeitsverträge, die

Schlagworte

Gehaltstarifvertrag Arzthelferinnen Berufsjahre Teilzeitarbeit Ausbildungsvergütung Zuschläge Tätigkeitsgruppen Arbeitsverträge sozialversicherungsrechtlicher Status Arbeitszeitverkürzung Labor Assistants Labor Force Employment Salary Work Hours Labor Contracts