CareLit Fachartikel
Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
439259
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Protokollnotizen zu § 1 (Geltungsbereich) Angestellte ohne Lehrabschlußprüfung in der Tätigkeit von Arzthelferinnen, die am 1. April 1969 das 21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem Stichtage mindestens fünf Jahre als Arzthelferin tätig waren, werden den Arzthelferinnen gleichgestellt. Die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit sind bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. zu § 11 (Gehalt) Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 gilt für alle Arbeitsverträge, die
Schlagworte
Gehaltstarifvertrag
Arzthelferinnen
Berufsjahre
Teilzeitarbeit
Ausbildungsvergütung
Zuschläge
Tätigkeitsgruppen
Arbeitsverträge
sozialversicherungsrechtlicher Status
Arbeitszeitverkürzung
Labor Assistants
Labor Force
Employment
Salary
Work Hours
Labor Contracts