CareLit Fachartikel
Arzneimittelausgaben in Ostdeutschland: Kassenärzte stehen zu Unrecht unter Verdacht
Krimmel, L. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
439310
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Überprüfung muß angekündigt werden. Sie sollte zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen; eine Legitimation muß vorgelegt werden. Nach dem Abschluß der Krankenhausbehandlung darf eine rückschauende Überprüfung nur noch in besonderen Ausnahmefällen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Behandlungsvertrages erfolgen. Dieser Ausnahmefall muß, so die DKG, gegenüber dem Krankenhaus vor der Überprüfung schriftlich begründet werden. Die vom Medizinischen Dienst eingesetzten Ärzte müßten Fachärzte
Schlagworte
Arzneimittelausgaben
Ostdeutschland
Kassenärzte
Krankenhausbehandlung
Zuzahlungsbefreiungen
Morbidität
Selbstmedikation
Heilmittel
Gesetzliche Krankenversicherung
Wirtschaftlichkeit
Drug Costs
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Care Reform
Health Policy
Drug Utilization