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Arzneimittelausgaben in Ostdeutschland: Kassenärzte stehen zu Unrecht unter Verdacht

Krimmel, L. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
439310
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Krimmel, L.
Ausgabe
Heft 44 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Überprüfung muß angekündigt werden. Sie sollte zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen; eine Legitimation muß vorgelegt werden. š Nach dem Abschluß der Krankenhausbehandlung darf eine rückschauende Überprüfung nur noch in besonderen Ausnahmefällen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Behandlungsvertrages erfolgen. Dieser Ausnahmefall muß, so die DKG, gegenüber dem Krankenhaus vor der Überprüfung schriftlich begründet werden. › Die vom Medizinischen Dienst eingesetzten Ärzte müßten Fachärzte

Schlagworte

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