CareLit Fachartikel
Immobilien aus zweiter Hand
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
439348
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
den, so daß eine steuerliche Entlastung erzielt wird. Nach Ablauf dieser befristeten Ausnahmeregelung wird der Mietwert der eigenen Wohnung grundsätzlich nicht mehr besteuert. Dadurch sind für die eigengenutzte Wohnung auch keine Werbungskosten mehr absetzbar. Den von der Übergangsregelung betroffenen Hauseigentümern rät daher die Bausparkasse Schwäbisch Hall, in den nächsten Jahren anstehende Renovierungen oder Modernisierungen vorzuziehen und innerhalb der Frist bis zum 31. Dezember 1998
Schlagworte
Immobilien
Steuerersparnis
Renovierung
Modernisierung
Erhaltungsaufwendungen
Umzugskosten
Real Estate
Tax Deductions
Home Renovation
Moving Costs
Tax Benefits
Property Ownership
Deutsches Ärzteblatt