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Pkw-Besteuerung: Weiterhin Ärger mit 1-Prozent-Regelung

Wendland, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
439414
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wendland, H.
Ausgabe
Heft 43 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Ä rzte sind in Zukunft trotz der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nicht dazu berechtigt, auf die Angabe des Patientennamens im Fahrtenbuch zu verzichten. Anders als zum Beispiel Journalisten dürfen sie (und andere Freiberufler) gegenüber den Finanzbehörden nicht die Auskunft über die Person verweigern, sondern nur über Tatsachen, die ihnen die Person in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut hat. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 1. August 1997 (IV B 2S

Schlagworte

Pkw-Besteuerung 1-Prozent-Regelung Ärzte Fahrtenbuch Privatanteil Betriebsausgaben Finanzamt Übergangsregelung Bundesfinanzministerium Steuerberater AfA Kosten Automobile Taxation Physicians Tax Deductions