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Versandhandelsverbot für Arzneimittel wird gesetzlich geregelt

Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
439468
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Korzilius, H.
Ausgabe
Heft 42 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern Krankenkassen ziehen „Notopfer“ für Krankenhäuser ein SIEGBURG. Das vom Gesetzgeber eingeführte sogenannte „KrankenhausNotopfer“ in Höhe von 20 DM pro Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen wird von den Krankenkassen erstmals im vierten Quartal dieses Jahres eingezogen. Dies teilte der VdAK-Landesverband Hamburg mit. Mit diesem zusätzlichen Beitrag der Versicherten sollen die Instandhaltungskosten der Krankenhäuser finanziert werden. Bis auf Bayern verweigern alle

Schlagworte

Versandhandelsverbot Arzneimittel Apotheken Gesetzgebung Dopingverbot homöopathische Arzneimittel Notfallanforderungen EU-Recht Drug Industry Legislation Homeopathy Drug Approval Pharmacy Drug Regulation Deutsches Ärzteblatt