CareLit Fachartikel
Versandhandelsverbot für Arzneimittel wird gesetzlich geregelt
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
439468
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Krankenkassen ziehen „Notopfer“ für Krankenhäuser ein SIEGBURG. Das vom Gesetzgeber eingeführte sogenannte „KrankenhausNotopfer“ in Höhe von 20 DM pro Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen wird von den Krankenkassen erstmals im vierten Quartal dieses Jahres eingezogen. Dies teilte der VdAK-Landesverband Hamburg mit. Mit diesem zusätzlichen Beitrag der Versicherten sollen die Instandhaltungskosten der Krankenhäuser finanziert werden. Bis auf Bayern verweigern alle
Schlagworte
Versandhandelsverbot
Arzneimittel
Apotheken
Gesetzgebung
Dopingverbot
homöopathische Arzneimittel
Notfallanforderungen
EU-Recht
Drug Industry
Legislation
Homeopathy
Drug Approval
Pharmacy
Drug Regulation
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