CareLit Fachartikel

6 DM für Auskunft

afp · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
439610
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
afp
Ausgabe
Heft 41 / 1997
Jahrgang 29
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

6 DM für Auskunft Für die Auskunft, ein bestimmter Patient sei in seiner Praxis nicht bekannt, erhält ein Augenarzt aus Nordrhein-Westfalen sechs DM. Auch bei einer solchen Auskunft stehe den Ärzten eine Entschädigung für Arbeitsund Zeitaufwand zu, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Schließlich seien die Ärzte zur Auskunft verpflichtet. (Az. : 9 RVs 6/96) Die Versorgungsbehörden hatten den Augenarzt um einen Befundbericht über einen bestimmten Patienten gebeten. Dieser hatte die Praxis

Schlagworte

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