CareLit Fachartikel
Grund und Boden zu Geld machen
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1997 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
439612
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
6 DM für Auskunft Für die Auskunft, ein bestimmter Patient sei in seiner Praxis nicht bekannt, erhält ein Augenarzt aus Nordrhein-Westfalen sechs DM. Auch bei einer solchen Auskunft stehe den Ärzten eine Entschädigung für Arbeitsund Zeitaufwand zu, urteilte das Bundessozialgericht (BSG). Schließlich seien die Ärzte zur Auskunft verpflichtet. (Az. : 9 RVs 6/96) Die Versorgungsbehörden hatten den Augenarzt um einen Befundbericht über einen bestimmten Patienten gebeten. Dieser hatte die Praxis
Schlagworte
Auskunft
Augenarzt
Entschädigung
Mietvertrag
Angehörige
Spekulationsfrist
Immobilienverkauf
Einkommensteuer
Bundesfinanzhof
Steuererklärung
Medical Records
Legal Aspects
Taxation
Real Estate
Inheritance
Income Tax